Rahmenausschreibung

Für alle Wettspiele, die vom Golf Club Unna–Fröndenberg e.V.  ausgeschrieben und veranstaltet werden, einschließlich RPR-Runden, gelten die nachfolgenden Richtlinien. Die Ausschreibung regelt die allgemeinen Grundlagen des Wettspielbetriebes für Turniere auf der Anlage des GC Unna-Fröndenberg e.V. Für jedes Wettspiel wird eine Turnierausschreibung ausgestellt, in der ergänzende und konkretisierende Informationen gegeben werden können. Zusätzlich gelten die aktuellen Platzregeln. Der Spieler nimmt untenstehende Bedingungen mit Turnieranmeldung ausdrücklich zur Kenntnis und erkennt diese an.

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Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die aktive Mitglieder des Golf Club Unna-Fröndenberg e.V. sind. Bei „offenen Wettspielen“ müssen die Teilnehmer einen gültigen DGV- oder EGA-Mitgliedschaft nachweisen. Einschränkungen hinsichtlich Alter, Geschlecht, Höchstvorgabe etc. werden in der Turnierausschreibung gesondert angegeben. Bei den Clubmeisterschaften sind nur Mitglieder des Golf Club Unna-Fröndenberg e.V. teilnahmeberechtigt.

Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV), den in den Ausschreibungen genannten Wettspielbedingungen, sowie den allgemeinen Wettspielbedingungen und Platzregeln des Golf Club Unna-Fröndenberg. Das Wettspiel wird auf Grundlage des Worldhandicapsystems ausgerichtet. Die Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Clubsekretariat möglich.

Haftung
Der Golf Club Unna-Fröndenberg e.V. haftet nicht bei Unfällen oder sonstigen Vorkommnissen.

Ausschreibungen
Ausschreibungen werden in unserer Clubverwaltungssoftware dem jeweiligen Turnier hinterlegt. Die Spielleitung kann in Ausnahmefällen darüber entscheiden, ob Spieler mit einem höheren Handicap als in der Ausschreibung zugelassen, an dem Wettspiel teilnehmen dürfen. Des Weiteren entscheidet die Spielleitung auch darüber, ob eine höhere als in der Ausschreibung angegebene Teilnehmerzahl zum Wettspiel zugelassen wird.

Wettspielleitung
Die Wettspielleitung wird in der jeweiligen Ausschreibung oder am Wettspieltag bekanntgegeben. Die Spielleitung entscheidet endgültig.

Meldungen
Die Meldung erfolgt über die Clubverwaltungssoftware oder persönlich, bzw. per Telefon im Clubbüro. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im DGV Serviceportal eingesehen werden. Fotos / Bilder: Zu jedem Turnier sowie zur Abschlussveranstaltung können von den Teilnehmern Fotos gemacht werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die erstellten Fotos veröffentlicht werden können. Die Veröffentlichung kann auf der Internetseite www.gcuf.de, facebook sowie in anderen diversen Medien erflogen.

Meldeschluss
Termin und Uhrzeit für den Meldeschluss ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Spätere Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen nur durch Entscheidung der Spielleitung.

Nenngeld / Startgeld
Die Höhe des Nenngeldes ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Grundsätzlich muss das Nenngeld vor dem Start entrichtet werden. Gemeldete Teilnehmer, die nach dem Meldeschluss Ihre Teilnahme annullieren, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Wird das Nenngeld nicht bezahlt, wird der Spieler für die folgenden Club-Turniere gesperrt.

Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist entsprechend an das jeweilige Turnier angepasst. Für Einzelturniere ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen erforderlich. Bei anderen Wettspielen werden mindestens 20 Personen benötigt.

Startliste
Die Startreihenfolge wird von der jeweiligen Spielleitung festgelegt. Die Einteilung erfolgt wie bei der Ausschreibung festgelegt (bspw. hoch-mittel-tief). Wünsche wie beispielsweise eine späte Startzeit können nur unter Umständen berücksichtigt werden. In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung bei der Spielleitung.

Abspielzeit
Die Abspielzeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Informationspflicht liegt beim Teilnehmer. Abspielzeit ist die angegebene Zeit auf der Startliste. Außerdem wird optional eine SMS gesendet. Für die Richtigkeit der hinterlegten Mobilfunknummer ist der Spieler verantwortlich.

Änderungsvorbehalt
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung sowie die Platzregeln, die Startzeiten neu festzulegen oder spezielle Wettspielausschreibungen herauszugeben. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Wettspielteilnehmern oder Bewerbern durch Unkenntnis dieser Bedingungen oder der Aushänge erleiden. Änderungen nach dem 1. Start sind nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Sonderpreise
Nearest to the Pin: Es zählt jeweils der erste Schlag des Spielers auf dieses Loch. Der Ball muss auf dem Grün zur Ruhe kommen. Gemessen wird "Nearest to the Hole" vom Lochrand.
Longest Drive: Es zählt jeweils der Abschlag. Der Ball muss auf dem Fairway der zu spielenden Bahn zur Ruhe kommen.

Abgabe der Scorekarten

Die Scorekarten sind nach Beendigung des Wettspiels sofort in der Scoring-Area (Sekretariat) abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat. Mit Abgabe der Karte in der Scoring-Area gilt die Spielkarte als eingereicht – Beanstandungen sind nach dem Verlassen der Scoring-Area nicht mehr möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit des e-Scoring über die PCCaddie-App.

Stechen
Falls in den einzelnen Ausschreibungen nicht besonders aufgeführt, gilt folgendes: Bei gleichen Ergebnissen werden bis zu einer Entscheidung die besseren 9, 6, 3, 1, Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung gewertet. (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

Siegerehrung

Kann ein Spieler aus triftigem Grund nicht an der Siegerehrung teilnehmen, so hat er sich bei der Spielleitung abzumelden und einen Vertreter zu benennen. Der Preis kann seitens der Spielleitung an den Vertreter weitergegeben werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann der Preis durch die Spielleitung an den Nächstplatzierten weitergegeben oder einbehalten werden. Es gilt der Doppelpreisausschluss: Brutto vor Netto (sofern durch die Einzelausschreibung nicht anders geregelt).

Beendigung des Wettspiels

Die Wettspiele sind mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet oder Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet, Lochspiele mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung. Proteste oder Beanstandungen können der Spielleitung bis max. 15 Min. nach Aushang der Ergebnislisten vorgetragen werden.

Aussetzung des Spiels bei Gefahr

Unterbricht die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr, so gilt Regel 5.7 mit Anmerkung. Danach hat jeder Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen (Ball liegen lassen und markieren). Das Spiel darf erst nach Wiederaufnahme durch die Spielleitung fortgesetzt werden. Strafe bei Zuwiderhandlung ist Disqualifikation. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert. Bei Blitzgefahr obliegt die Entscheidung über die Unterbrechung dem Spieler selbst (Regel 5.7a). Dauer-Sirenen-Signal = Spielunterbrechung, Ton- / Pause- Intervall 5 Sek. = Fortsetzung, Ton-/Pause- Intervall 1 Sek. = Abbruch

Entfernungsmessgeräte

Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 4.3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion tatsächlich genutzt wurde. Erläuterung: Auf GPS-Geräten (z. B. iPhone) darf neben der GPS-Anwendung keine zusätzliche App installiert sein, die gegen die Regeln verstößt, wie z. B. ein Windmesser. Vorsicht: Eine große Zahl GPS-Apps gibt Empfehlungen zur Schlägerwahl und ist damit weiterhin verboten.

Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung wirkt störend. Stellt die Spielleitung während eines Wettspiels eine schwerwiegende Störung fest, so kann dies als Verstoß gegen die Etikette bewertet werden. Strafe ist Disqualifikation.

Golf-Carts

Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf einem motorisierten Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden. Strafe bei Nichtbeachtung: Disqualifikation.

Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht ermöglicht, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Nachweispflicht. Diese erfolgt durch einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung G oder durch ein Attest eines praktizierenden Allgemeinmediziners oder eines – der Erkrankung entsprechenden – Facharztes. Das Attest muss jährlich erneuert werden.

Ready Golf

Im Zählspiel nach Stableford sollte „Ready Golf“ gespielt werden, jedoch auf sichere und verantwortungsbewusste Art und Weise. Spielen Sie, wenn Sie bereit sind – Sie müssen nicht warten, bis der am weitesten entfernte Spieler gespielt hat. Spielen Sie z. B. „Ready Golf“, wenn - der weiter entfernte Spieler über einen schwierigen Schlag nachdenkt, - ein Spieler mit längeren Schlägen wartet, bis das Grün frei wird, - auf dem Abschlag der Spieler mit der Ehre noch nicht bereit ist.  Bevor Sie nach einem verlorenen Ball suchen, spielen Sie Ihren Ball zuerst. Sie können von einem Referee oder von der Wettspielleitung zu „Ready Golf“ aufgefordert werden, wenn Ihre Gruppe in Rückstand gerät. Sofern es möglich ist, machen Sie andere Spieler in der Gruppe darauf aufmerksam, dass Sie zuerst spielen.

Unangemessene Verzögerung/langsames Spiel

Jeder Spieler einer Spielgruppe ist dafür verantwortlich, dass die Runde zügig und ohne unangemessene Verzögerung gespielt wird. Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehenden Spielgruppe verloren (mehr als eine Bahn) oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt. Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, so wird der Spielgruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist.

Überschreitung der erlaubten Zeit des ersten Spielers von 50 Sekunden, bei den folgenden Spielern die Zeit von 40 Sekunden für die Ausübung des Schlages, Verstoß gegen Regel 5.7 (im Zählspiel: 1. Verstoß 1 Strafschlag, 2. Verstoß 2 Strafschläge, 3. Verstoß Disqualifikation)

Etikettenverstoß

Bei einem schwerwiegenden Etikettenverstoß kann die Spielleitung eine Disqualifikation aussprechen. Besteht grob unsportliches Verhalten oder wird vorsätzlich gegen Regeln verstoßen, so kann durch den Sportausschuss eine Wettspielsperre verhängt werden. Manipulation von Wettspielergebnissen führt zur Disqualifikation und kann des Weiteren vom Sportausschuss mit einer Platz- und Wettspielsperre geahndet werden.

Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einem Turnier des GCUF willigen Sie ein, dass Ihr Name, die Vorgabe und die Startzeit auf der Startliste veröffentlicht wird. Weiter willigen Sie mit der Meldung zum Wettspiel auch in die Veröffentlichung Ihres Namens, Ihrer Vorgabe und Ihres Wettspielergebnisses, sowie evtl. Fotos im öffentlichen Internet, bei unserer Berichterstattung und auf unseren Ergebnislisten und des DGV ein. Weiter erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Startzeiten und eventuelle Turnierinformationen, bei Bedarf, per SMS oder E-Mail an Sie weiter geleitet werden können.

Gültigkeit:

Diese Ausschreibung gilt ab dem 01.01.2023.