Club-Nachrichten

Cart Attest für die Golfsaison 2023

von Isabel Stobbe (Clubbüro)

Liebe Golferinnen und liebe Golfer,

die neue Saison steht vor der Tür und noch sind unsere Golfcarts im verdienten Winterschlaf.
Wir hoffen, dass die Platzverhältnisse passend zum Saisonstart Carts wieder zulassen.

Um vorab jeglichen Missverständnissen vorzubeugen bitten wir die Cartfahrer für die kommende Turniersaison einen entsprechenden Nachweis einzureichen. Dieser kann durch Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung G oder durch ein aktuell gültiges ärztliches Attest erfolgen.

Auszug aus unserer Rahmenausschreibung:

Golfcarts:
Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf einem motorisierten Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden. Strafe bei Nichtbeachtung: Disqualifikation.
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht ermöglicht, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Nachweispflicht. Diese erfolgt durch einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung G oder durch ein Attest eines praktizierenden Allgemeinmediziners oder eines – der Erkrankung entsprechenden – Facharztes. Das Attest muss jährlich erneuert werden.

 

Bitte reichen Sie den Nachweis bei uns im Sekretariat ein.

 

Wenn Sie noch weitere Fragen haben stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Hier geht es zur Rahmenausschreibung.

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