Club-Nachrichten

Fristverlängerung Einreichung Ausbildungsnachweise bis zum 11.12.2022

von Isabel Stobbe (Clubbüro)


Lieber Mitglieder,

vor geraumer Zeit haben wir Sie gebeten, uns einen aktuellen Nachweis Ihrer Ausbildung zukommen zu lassen.
Diesen benötigen wir zur Beitragsberechnung 2023.

Aufgrund geringer Rückmeldung verlängern wir die Frist auf Sonntag, den 11. Dezember 2022.

Sofern Sie sich aktuell noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden, so senden Sie uns einen aktuell gültigen Nachweis für die kommende Beitragsberechnung zu. Schüler-/Studentenausweise werden nicht akzeptiert.

Wenn wir bis zur genannten Frist keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie sich nicht mehr in Ausbildung befinden und so stellt sich Ihr Mitgliedertarif von "Jugendlich in Ausbildung" auf den Tarif "Junge Erwachsene" um. Der Jahresbeitrag beläuft sich bei diesem Tarif auf 50% des Vollmitgliedsbeitrages (2023 - 575,00€).

Auszug aus unserer Satzung:

Paragraph 4
(3) Als jugendliche Mitglieder gelten Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. Personen in Schul- bzw. Berufsausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Ihnen sind Personen, die den Wehr- oder Ersatzdienst leisten, gleichgestellt. Mit Erreichen der Altersgrenze bzw. Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung endet die Mitgliedschaft, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsregelung als "Junger Erwachsener" bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres möglich ist. Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied ist ein Aufnahmeantrag zu stellen.



Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Dringender Hinweis: Nach gestellter Rechnung kann keine Beitragsreduzierung mehr vorgenommen werden!

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Vorweihnachtszeit.

Ihr Team des GCUF

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