Spiel- und Platzordnung des Golf-Club Unna-Fröndenberg e.V.

Der Golf-Club Unna-Fröndenberg (GCUF) wünscht allen Spielern ein schönes Spiel. Die Spiel- und Platzordnung soll dazu beitragen, den Clubmitgliedern und Gästen das Spielen entsprechend den Regeln zu ermöglichen.

Fassung vom 01.Januar 2023

§1 Allgemeines

(1) Allgemeine Regeln

Der Spielbetrieb auf dem Golfplatz des GCUF unterliegt den Golfregeln der R&A of St. Andrews, der USGA und den Vorgaben- und Spielbestimmungen des DGV in den jeweils gültigen Fassungen, sowie den Platzregeln des GCUF.

Von allen Spielern wird erwartet, sich entsprechend des „Spirit of the game“ auf unserer gesamten Anlage zu verhalten. Dies bedeutet im Sinne der aktuellen Golfregeln, dass jeder aufrichtig handelt, Rücksicht auf andere nimmt und den Golfplatz schont.

(2) Besondere Anordnungen

Jedes Spiel auf dem 18-Meisterschaftsplatz und auf dem 9-Loch Kurzplatz ist über unser Buchungssystem oder direkt im Sekretariat anzumelden. Ansonsten besteht keinerlei Startberechtigung! Vor jedem Spiel bitten wir um Beachtung der besonderen Anordnungen an den Info-Tafeln am Starterhaus und dem 1. Abschlag insbesondere wegen einer möglichen Sperrung des Platzes oder Einschränkungen des Spielbetriebes. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage, in unserer App und können auch telefonisch erfragt werden.

(3) Umfang der Golfanlage

Die Golfanlage des GCUF besteht aus dem 18-Loch Meisterschaftsplatz, dem 9-Loch Kurzplatz und den Übungsanlagen (Driving-Range, Putting- und Pitching-Grüns).

§2 Spielberechtigung

Nur aktiven Club-Mitgliedern ist das Spielen auf dem Golfplatz erlaubt, und zwar den eigenen Clubmitgliedern nach Erlangung der Platzerlaubnis, den Gastspielern nach Maßgabe der Reglung unter 2.2.

(1) Die Platzerlaubnis/Platzreife (PE/PR)

Die Platzerlaubnis ist eine clubinterne Zulassung von eigenen Mitgliedern zum Spielbetrieb auf der eigenen Platzanlage. Der GCUF behält sich die Entscheidung vor, ob er eine auswärtig erworbene PE anerkennt. Die Erlangung der PE richtet sich nach den clubinternen Regelungen und besteht aus einer theoretischen Prüfung (Regelkunde und Etikette) und einem praktischen Prüfungsteil, in dem eine Mindestspielstärke nachzuweisen ist. Die PE berechtigt das Clubmitglied, zu Zeiten des freien Spielverkehrs allein oder mit anderen Spielern, auf dem Golfplatz zu spielen. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bespielen und der Platzerlaubnis für den Kurzplatz, siehe §2 Abs. 4.

(2) Gastspieler

Gastspieler sind auf der Anlage des GCUF jederzeit herzlich willkommen. Werden diese jedoch angetroffen, ohne Greenfee entrichtet zu haben, werden sie sofort des Platzes verwiesen, müssen das GF entrichten und der Heimatclub wird hierüber informiert. Kommt ein Gastspieler diesen Anweisungen nicht nach, kann als allerletztes Mittel noch vom Tatbestand des Hausfriedensbruch Gebrauch gemacht werden.

(3) Spielvoraussetzungen für den 18-Loch-Meisterschaftsplatz

Beim Spielen gegen Greenfee benötigen Gastspieler eine gültige Mitgliedschaft in einem des DGV angeschlossen Golfclubs oder eines anderen internationalen Golfverbandes mit mindestens Hcp. 54. Mitglieder des VcG sind ebenfalls willkommen. Die Höhe des jeweiligen Greenfees ist dem Aushang zu entnehmen. Das Greenfee ist unbedingt vor Benutzung der Anlage zu entrichten, wobei dies vorrangig im Sekretariat, dann an der Greenfee-Box am Starterhaus erfolgt. Spielt ein Clubmitglied mit einem Gast, so ist das Clubmitglied dem Golfclub gegenüber für die Zahlung des Greenfees verantwortlich. Die Übungsanlagen stehen den Gästen ohne Einschränkung zur Verfügung.

(4) Benutzung des 9-Loch-Kurzplatzes und der Übungsanlagen

Für das Spielen des 9-Loch-Kurzplatzes ist der Nachweis der allgemeinen Platzerlaubnis bzw. einer speziellen Kurzplatzfreigabe erforderlich. Die Platzerlaubnis für den Kurzplatz besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der Nachweis der Mitgliedschaft in einem anerkannten Golfclub oder vergleichbares ist nicht erforderlich. Die Putting- und Pitching- Grüns, wie auch die Driving-Range können von Gästen ohne PE nur nach Absprache mit dem Pro benutzt werden. Hinsichtlich des Greenfees gilt das unter §2 Abs. 2 gesagte.

§3 Zeit und Art der Spielmöglichkeiten auf der Golfanlage

(1) Zeit der Spielmöglichkeiten

Die Golfplätze und die Übungsanlagen sind – soweit sie nicht vorübergehend geschlossen sind (s.o. 1.2) – ganzjährig bespielbar. Im Winter dürfen die Grüns nur angespielt werden, wenn die Fahne gesteckt ist.

(2) Wettspielregelung

Für Wettspiele sind entsprechende Startzeitensperrungen im Timetable vorgenommen. Während des Wettspiels ist immer mindestens eine ganze Spielbahn Abstand zum letzten Flight zu halten, um eine Störung der Wettspielteilnehmer auszuschließen. Es gilt bei Wettspielen grundsätzlich die DSGVO für Wettspielbedingungen, die auf unserer Homepage hinterlegt ist.

(3) Art der Nutzung der Golfplätze (Carts und Trolleys)

Die Benutzung von Elektro-Carts (Transportfahrzeuge mit Aufsitzmöglichkeit) ist - ausreichend trockene Bodenverhältnisse vorausgesetzt – grundsätzlich gestattet (Bitten jeweils aktuelle Hinweise beachten!). Zur Nutzung stehen Clubmitgliedern und Gästen Elektro-Miet-Carts zur Verfügung.

Eine Nutzung von Golf-Carts in Wettspielen ist nur gestattet, soweit das Bedürfnis durch ein ärztliches Attest oder entsprechendem Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis) nachgewiesen wird. Die Nutzungsentgelte können im Club-Sekretariat eingesehen werden. Dort werden ebenfalls die Schlüssel ausgehändigt. Private Golf-Carts sind nicht mehr zugelassen, außer, wenn aufgrund der Art der körperlichen Behinderung Sonderausstattungen, - aufbauten, etc. zwingend erforderlich sind. Soweit bereits private Golf-Carts genehmigt wurden, können diese selbstverständlich auch weiterhin genutzt werden. Dieses Recht ist an das derzeitige Cart gebunden und erlischt bei Ersatzbeschaffung. Das Befahren der Abschläge, der (Vor-)Grüns sowie des Roughs mit den Golf-Carts ist ausdrücklich untersagt. Bei Nutzung der Brücken ist besondere Vorsicht geboten. Im Übrigen können zur Erleichterung Trolleys (Bag-Transporter ohne Aufsitzmöglichkeit) genutzt werden, soweit nicht das Tragen der Golf-Bags ausdrücklich angeordnet worden ist (siehe §1 Abs. 2). Voraussetzung für das Führen eines Cart auf der Anlage des GCUF, ist ein Führerschein mindestens Klasse AM.

(4) Nutzung der Übungsanlagen

Die Driving-Range ist ganzjährig nutzbar. Die Öffnungszeiten sind ausgehängt. Die Übungsbälle sind Eigentum des Golflehrers und dürfen nur auf der Driving- Range benutzt werden. Es ist verboten, Übungsbälle auf der Runde mit sich zu führen oder damit zu spielen. Wenn ein/e Golfer/Golferin mit Driving-Range-Bällen auf den beiden Plätzen angetroffen wird, kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

§4 Vorgabereglung

(1) Der Vorgabeausschuss

Die Aufgaben des Vorgabeausschusses nimmt der Spielausschuss wahr. Dieser ist berechtigt, aus seiner Mitte Personen zu benennen, die die Aufgaben des Vorgabeausschusses wahrnehmen. Der Vorgabeausschuss ist verantwortlich für die Anwendung und Einhaltung der Bestimmungen des Worldhandicapsystems.

(2) Verantwortlichkeit des Spielers

Der Spieler selbst ist verantwortlich dafür, dass die Obliegenheiten des Vorgabesystems, die dem einzelnen Spieler auferlegt sind, genau eingehalten werden. Es wird bezüglich der Heraufsetzung, der Beibehaltung, der Herabsetzung und der Erlangung einer Vorgabe ausdrücklich auf die Bestimmungen des DGV verwiesen (s.o. 1.1).

(3) Registrierte Privatrunden (RPR)

Ein handicaprelevantes Ergebnis kann nur in privaten Runden anerkannt werden, wenn diese vor der Runde im Sekretariat angemeldet wird. Ein Spieler muss sein Ergebnis unverzüglich nach Beendigung des Spiels einreichen. Bei registrierten Privatrunden muss das Ergebnis am selben Tag eingereicht werden, an dem die Runde gespielt wurde. Eine RPR erfolgt unter Turnierbedingung (siehe auch Ausschreibung RPR). Einzelheiten hierzu können im Clubbüro erfragt werden.

§5 Etikette

(1) Sicherheit und Rücksichtnahme auf dem Golfplatz

Das Spiel beruht auf dem ehrlichen Bemühen jedes einzelnen Spielers, Rücksicht auf andere Spieler zu nehmen und nach den Regeln zu spielen. Alle Spieler sollen sich diszipliniert verhalten und jederzeit Höflichkeit und Sportsgeist erkennen lassen, gleichgültig wie ehrgeizig sie sein mögen.

(2) Verhalten am Abschlag

Vor einem Schlag oder Probeschwung muss sich der Spieler vergewissern, dass sein Schläger, Ball oder losgeschlagenes Material niemanden treffen können. Probeschläge auf den Abschlägen sind verboten.

(3) Verhalten im Spiel

Es ist stets ohne Verzug zu spielen. Das gilt sowohl bei der Ausführung der Schläge als auch nach dem Schlag beim Gang zum geschlagenen Ball. Niemand darf seinen Ball spielen, bevor die vorausgehenden Spieler sicher außer Reichweite sind. Auf die Greenkeeper und ihre Maschinen ist besondere Rücksicht zu nehmen und haben im privaten Spiel stets Vorrang. Spieler einer Spielgruppe (Flight) sollten immer nur bis auf die Höhe des kürzesten Schlages gehen und dort warten, bis dieser Spieler seinen Ball gespielt hat. Niemand sollte sich bewegen, sprechen oder dicht bei bzw. in gerader Linie hinter Ball oder Loch stehen, wenn ein Spieler den Ball anspricht oder einen Schlag spielt. Spieler, die einen Ball suchen müssen, haben den nachfolgenden Spielern sofort das Zeichen zum Durchspielen zu geben, wenn erkennbar ist, dass der Ball nicht sogleich gefunden werden kann. Die den Ball suchenden Spieler dürfen nicht erst drei Minuten suchen, bevor sie das Zeichen geben. Sofort nach Beendigung eines Loches hat die gesamte Spielergruppe das Grün zu verlassen. Zur Beschleunigung des Spiels ist das Ready Golf zu beachten.

(4) Spielergruppen

Es ist nicht gestattet, in einer Spielergruppe mit mehr als vier Personen zu spielen. Jeder Spieler muss, sofern er den Platz selbst bespielt, eine eigene Golfausrüstung mit sich führen; das gemeinsame Spielen aus einem Golf-Bag ist nicht gestattet – auch nicht auf dem Kurzplatz.

(5) Vorrecht auf dem Golfplatz

(5.1) Beginn des Spiels

Das Spiel kann, nachdem sich der Spieler in den Timetable eingetragen hat, nur am Abschlag 1. oder 10. begonnen werden. Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Das Spielen von Bahnen außerhalb der Reihenfolge ist grundsätzlich nicht gestattet!

(5.2) Durchlassen einer anderen Spielergruppe

Die schnellere Spielergruppe hat unabhängig von der Anzahl der Spieler Vorrecht auf dem Platz. Können Spielergruppen ihre Position auf der Runde nicht behaupten und bleiben sie mehr als eine ganze Spielbahn hinter den vorausgehenden Spielern zurück, so müssen sie die nachfolgenden Spieler sofort überholen lassen, und zwar auch ohne von diesen dazu aufgefordert zu werden. Diese Regelung hat im privaten Spiel und im Turnier Gültigkeit.

Bezüglich der Einzelspieler gilt, dass diese zwar Platzrecht haben, im Rahmen eines reibungslosen und verträglichen Ablaufs des freien Spiels, aber insbesondere zu spielstarken Zeiten jedoch nicht allein spielen sollten (Hinweis: ein einzelner Spieler belegt auf einem vollen Golfplatz die gleiche Zeit wie ein Vierer-Flight). Im Sinne aller Mitglieder und eines reibungslosen Spielverkehrs müssen zu spielstarken Zeiten möglichst große Spielergruppen (Vierer-Flights) gebildet werden; Einzelflights müssen die absolute Ausnahme bleiben.

Das Sekretariat behält sich das Recht vor, zu spielstarken Zeiten kleinere Spielgruppen zusammen zu legen, um mehr Kapazitäten zu schaffen.

(6) Kleiderordnung

Zum korrekten Verhalten auf dem Golfplatz gehört auch eine dem Golfspiel angemessene Bekleidung; dies gilt sowohl für die Golfrunde als auch für die Siegerehrung. Nicht erwünscht sind Damenoberteile mit Spaghettiträgern, bauchfreie Tops, Leggins oder Trainingsanzüge. Bei Herren ärmellose T-Shirts, Shirts ohne Kragen oder Jogginganzüge. Bluejeans bei Erwachsenen erachten wir als nicht adäquate Golfkleidung.

(7) Schonung der Golfanlage

(7.1) Die Golfplätze

Auf dem gesamten Golfplatz muss der Spieler dafür sorgen, dass von ihm beschädigte oder herausgeschlagene Grasnarben (Divots) sofort wiedereingesetzt und festgetreten werden. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Hat ein Spieler dennoch eine Beschädigung verursacht, so ist diese sofort wieder sorgfältig auszubessern. Der Spieler, der durch Ballaufschlag Schäden auf dem Grün (Pitchmarken) verursacht, muss diese – "and two more" – unverzüglich und sorgfältig beheben. Bunker sollen nur von der flachen Seite betreten und ebenso verlassen werden. Beim Verlassen des Bunkers muss der Spieler alle von ihm verursachten Unebenheiten und Fußspuren einebnen. Die Harken sind danach in den Bunker zu legen oder, falls an der Stange ein entsprechender Dorn angebracht ist, in den Bunker zu stellen. Schläger und Schlägertaschen dürfen nicht auf das Grün geworfen oder dort abgestellt werden. Die Spieler müssen gewährleisten, dass beim Ablegen des Flaggenstocks das Grün nicht beschädigt wird. Er darf, solange nicht gezogen werden, solange sich noch ein Ball im Loch befindet. Der Flaggenstock muss ordentlich in das Loch zurückgesteckt werden, bevor die Spieler das Grün verlassen. Das Grün darf nicht dadurch beschädigt werden, dass sich die Spieler auf den Putter stützen. Zur Vermeidung von Beschädigungen der Lochkante ist das Herausnehmen des Balles aus dem Loch mit dem Putterkopf nicht gestattet. E-Carts und Trolleys dürfen nicht zwischen Grün und Bunker gefahren bzw. gezogen werden. Sie sollten ebenfalls nicht auf dem Vorgrün abgestellt werden.

(7.2) Übungsanlagen

Das Putting-Grün dient ausschließlich dazu, außerhalb der eigentlichen Platzrunde das Putten üben zu können. Es darf nicht angespielt werden. Für Annäherungsschläge steht ausschließlich das Pitching-Grün zur Verfügung. Kleinere Divots auf der Driving-Range und dem Pitching-Grün müssen nicht ausgebessert werden.

§6 Wettspielbetrieb

(1) Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahmeberechtigung an den einzelnen Wettspielen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Es gilt bei Wettspielen grundsätzlich die DSGVO für Wettspielbedingungen, wie im Wettspielkalender im Internet hinterlegt.

(2) Einteilung nach Spielklassen

Der Spielausschuss/die Wettspielleitung behalten sich vor, bei Wettspielen je nach dem Meldeergebnis die Klasseneinteilung vorzunehmen, wenn sie nicht anderweitig vorgegeben ist.

(3) Meldungen zu den Wettspielen

Die Meldegebühr ist vor dem Start zu entrichten, andernfalls können Bewerber gestrichen werden. Bei Abmeldungen nach Meldeschluss ist die Meldegebühr weiterhin zu zahlen. Erscheint ein Teilnehmer unentschuldigt zu einem von ihm gemeldeten, ausgeschriebenen Wettspiel nicht, stellt dies einen Verstoß gegen die Spiel- und Platzordnung dar; unabhängig davon ist das Startgeld zu entrichten. Wettspiele, die Clubmitglieder aus privater Initiative ausrichten wollen, müssen zuvor mit dem Sportwart abgestimmt und von diesem vor dem Start genehmigt worden sein.

(4) Siegerehrung und Preisverleihungen

Vorstand, Spielausschuss, Wettspielleitung und Ausrichter erwarten, dass möglichst alle Wettspielteilnehmer während der Siegerehrung und Preisverleihung die Sieger des Wettspiels auch durch ihre persönliche Anwesenheit ehren (s.a. o. 5.3). Bei Wettspielen kann die Turnierleitung, ggf. nach Absprache mit dem Sponsor, festlegen, dass Preise an die nachfolgend platzierten weitergegeben werden (Schieben von Preisen).

§7 Ahndung von Verstößen

(1) Verstöße gegen Obliegenheiten

Nach den Bestimmungen des Worldhandicapsystems hat jeder Spieler Obliegenheiten, gegen die er nicht verstoßen darf. Der Vorgabeausschuss kann den Handicap Index eines Spielers sperren, wenn dieser wiederholt gegen seine Obliegenheiten nach dem WHS verstoßen hat. Dem Spieler ist zuvor rechtliches Gehör zu gewähren.

(2) Verstöße gegen die Etikette und die Spiel- und Platzordnung

Die strenge Befolgung der Golfregeln und der Etikette ist oberstes Gebot für alle Spieler und Voraussetzung zur Durchführung des Spielbetriebs. Verstöße gegen die Etikette, die Spiel- und Platzordnung, gegen die Obliegenheiten nach den Golfregeln sowie gegen die Regeln von Höflichkeit und Anstand auf der Anlage können mit folgenden Maßnahmen geahndet werden:

  1. Verwarnung
    2. Verweis
    3. Spielsperre
    4. Platzsperre
    5. Vorgabesperre

Eine Spiel-, Platz- oder Vorgabesperre darf die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Die vorgenannten Maßnahmen können gegen Clubmitglieder auch dann verhängt werden, wenn diese sich auswärts entsprechende Verstöße haben zu Schulden kommen lassen.

(3) Satzungsregelung

Die in der Satzung geregelte Möglichkeit, ein Clubmitglied auszuschließen, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

(4) Rechtliches Gehör und Entscheidung

Vor Verhängung einer Maßnahme ist das betreffende Clubmitglied oder der Wettspielteilnehmer zu hören. Ohne Anhörung ist die getroffene Maßnahme nur vorläufig wirksam. Die Entscheidung, ob und welche Maßnahme zu verhängen ist, trifft der Vorstand auf Vorschlag des Spielausschusses. Der Vorstand kann von dem Vorschlag des Spielausschusses abweichen. Im Vorfeld steht es dem Vorstand frei, auf eine gütliche Einigung bzw. Sachverhaltsklärung hinzuwirken.

(5) Sonstige Maßnahmen im Rahmen eines Wettspiels

Im Übrigen obliegt die Überprüfung und Bewertung der Einhaltung der Golfregeln im Rahmen eines Wettspiels allein der Wettspielleitung. Diese kann bei einem schwerwiegenden Etikettenverstoß die Strafe der Disqualifikation aussprechen. Etikettenverstöße im Wiederholungsfall oder mit wissentlicher Gefährdung anderer gelten in der Regel als schwerwiegend. Hält die Wettspielleitung wegen eines festgestellten Verstoßes eine Ahndung (7.2) für erforderlich, fertigt sie einen Vermerk über den Vorgang an und legt diesen dem Spielausschuss zur weiteren Entscheidung vor (7.4 gilt entsprechend).

§8 Rangebälle

Unsere Rangebälle sind, wie es der Name schon sagt, ausschließlich auf der Range oder den Übungsgrüns zu benutzen. Sie haben nichts in Ihrem Kofferraum, dem Trolleyschrank und schon einmal gar nichts auf dem Golfplatz zu suchen, da Sie Eigentum unseres Pros sind. Dies betrifft auch die Körbe für die Rangebälle.

Bei Zuwiderhandlung können Sie mit einer Platzsperre von bis zu drei Monaten belegt werden.

§9 Hausrecht

Alle Mitarbeiter des Golf Club Unna-Fröndenberg handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag des Vorstandes. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platz- und/oder Hausverbot ausgesprochen werden.

Ebenso hat der Platzmarshall das Hausrecht inne. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist er gegenüber Mitgliedern und Gästen weisungsbefugt.

§ 10 Wirksamkeitsregelung

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.