Ehrenrat
Der Ehrenrat entscheidet in Fällen der Anrufung gemäß §7 Abs. 3 der Satzung.
Alle fünf Jahre wird der Ehrenrat neu gewählt. Er besteht aus fünf Mitgliedern, von denen ein Mitglied Jurist und eines weiblich sein sollte. Der Präsident ist automatisch Mitglied.
Der Ehrenrat besteht, gemäß der Wahl in der MGV vom 03.08.2021, aus:
Werner Siepmann
Präsident
Reiner Dieckmann
Jurist