Carts im Golf Club Unna-Fröndenberg
In den Sommermonaten können Sie auf unserer Anlage für Ihre Golfrunde auch ein Cart mieten.
Wenn Sie Interesse daran haben, reservieren Sie Ihr Cart bei uns im Büro unter 02373 / 700 68 oder unter info@gcuf.de.
Mit der Übernahme des Cartschlüssel stimmen Sie der Cartnutzungsvereinbarung des GCUF zu.
Aktuelle Cartpreise
9 - Loch | 18 - Loch | 10 er Karte 18 - Loch | Jahresflat | |
Mitglieder | 15,00€ | 25,00€ | 200,00€ | 500,00€ |
Gäste | 25,00€ | 35,00€ | - |
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Golfcarts
1. Allgemeine Pflichten
Der Golf Club Unna-Fröndenberg e.V. verpflichtet sich, dem Mieter ein Golfcart für die jeweils vereinbarte Dauer (9- oder 18-Lochrunde) mietweise zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, das Golfcart ordnungsgemäß (pfleglich) zu behandeln, nur in verkehrsüblicher Weise zu nutzen und bei Beendigung des Mietverhältnisses in mangelfreiem und betriebsbereitem Zustand zurückzugeben.
2. Art und Umfang der Nutzung
Der Vermieter weist darauf hin und verpflichtet den Mieter ausdrücklich, die Mietsache ausschließlich in Zusammenhang mit der Ausübung des Golfsports auf dem Gelände des Golf Club Unna-Fröndenberg e.V. zu nutzen. Das Befahren der Kurzplatzes ist untersagt. Darüber hinaus dürfen die Grüns, Abschläge, Vorgrüns, Roughflächen, die Zwischenräume zwischen Grünbunkern und Grüns und alle Übungsgrüns sowie alle sonst für Golfcarts als gesperrt ausgewiesenen Teile des Golfplatzes nicht befahren werden. befestigte Wege vorhanden sind und deren Benutzung in Betracht kommt, sind ausschließlich diese mit dem Golfcart zu befahren.
3. Voraussetzungen für die Vermietung
Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder durch einen dem Vermieter benannten Fahrer lenken lassen. Er erklärt für sich bzw. weitere zu benennende Fahrer ausdrücklich, dass er bzw. die Fahrer zum Führen des Golfcarts befähigt sind. Er stellt insbesondere sicher, dass das Golfcart nur durch eingewiesene Personen genutzt wird, die hierzu körperlich und geistig in der Lage sind. Das nachzuweisende Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 18 Jahre. Das Golfcart wird nur an Personen vermietet, die nachweisen, dass der/die Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis innehaben und bei sich führen.
4. Übernahme des Golfcarts
Mit der beanstandungsfreien Übernahme des Golfcarts erkennt der Mieter an, dass dieses sich in verkehrssicherem, fahrbereitem und mangelfreiem Zustand befindet.
5. Mindestmietdauer/Rückgabe
Die Mindestmietdauer ist auf eine Runde von 9 oder 18 Löchern festgesetzt. Bei Rückgabe des Golfcarts vor Ablauf der vereinbarten Mindestmietdauer ist der vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
6. Mietpreis
Als Mietpreis gelten die Preise aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist.
7. Benutzungsregeln
Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten. Sie werden dem Mieter auf der Scheibeninnenseite des Golfcarts ausdrücklich bekannt gegeben.
8. Haftung
Die Haftung des Vermieters wegen der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Vermieters - sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als Vertragspflicht in diesem Sinne gelten alle Pflichten,
• deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
• deren Einschränkung zur Aushöhlung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Mieters führt, etwa weil sie solche Rechte wegnehmen oder einschränken, die der Vertrag nach seinem Inhalt oder Zweck geradezu gewähren hat.
9. Versicherung
Die Carts und dessen Nutzung sind nicht über den Golf Club Unna-Fröndenberg e.V. versichert. Die Benutzung erfolgt somit auf eigene Gefahr und der Mieter ist – wenn vorhanden – über seine eigene Haftpflichtversicherung versichert.
10. Reservierung
Reservierungen erfolgen unverbindlich. Ein Anspruch auf Überlassung des Golfcarts besteht erst mit Abschluss des endgültigen Mietvertrages.
11. Inbesitznahme
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Golfcart in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag nicht nur unwesentlich verletzt, insbesondere die Benutzungsregeln (Ziffer 7.) nicht einhält, oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit oder mangelnde Befähigung (Ziffer 3.) des Mieters herausstellt.
12. Schlussbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungenersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.