Rahmenausschreibung
Für alle Wettspiele, die vom Golf Club Unna Fröndenberg e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden, einschließlich RPR-Runden, gelten die nachfolgenden Richtlinien. Die Ausschreibung regelt die allgemeinen Grundlagen des Wettspielbetriebes für Turniere auf der Anlage des GC Unna-Fröndenberg e.V. Für jedes Wettspiel wird eine zusätzliche Turnierausschreibung ausgestellt, in der ergänzende und konkretisierende Informationen gegeben werden können. Zusätzlich gelten die aktuellen Platzregeln. Der Spieler nimmt untenstehende Bedingungen mit Turnieranmeldung ausdrücklich zur Kenntnis und erkennt diese an.
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Teilnahmeberechtigung |
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die aktive Mitglieder des Golf Clubs Unna Fröndenberg e.V. sind. Bei „offenen Wettspielen“ müssen die Teilnehmer eine gültige DGV- oder EGA-Mitgliedschaft nachweisen. Einschränkungen hinsichtlich Alter, Geschlecht, Höchstvorgabe etc. werden in der Turnierausschreibung gesondert angegeben. Ausnahmen können durch Spielleitung oder den Sponsor getroffen werden. |
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Spielbedingungen |
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV), den in den Ausschreibungen genannten Wettspielbedingungen, sowie den allgemeinen Wettspielbedingungen und Platzregeln des Golf Clubs Unna Fröndenberg. Das Wettspiel wird auf Grundlage des Worldhandicapsystems ausgerichtet. Die Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Clubsekretariat möglich. |
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Haftung |
Der Golf Club Unna Fröndenberg e.V. haftet nicht bei Unfällen oder sonstigen Vorkommnissen. |
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Ausschreibungen |
Ausschreibungen werden in unserer Clubverwaltungssoftware zum jeweiligen Turnier hinterlegt. Die Spielleitung kann in Ausnahmefällen darüber entscheiden, ob Spieler mit einem höheren Handicap, als in der Ausschreibung zugelassen ist, an dem Wettspiel teilnehmen dürfen. Desweiteren entscheidet die Spielleitung auch darüber, ob eine höhere als in der Ausschreibung angegebene Teilnehmerzahl zum Wettspiel zugelassen wird. |
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Wettspielleitung |
Die Wettspielleitung wird in der jeweiligen Ausschreibung oder am Wettspieltag bekanntgegeben. Nur die Spielleitung entscheidet endgültig. |
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Meldung |
Die Meldung erfolgt über die Clubverwaltungssoftware, persönlich, per Mail oder per Telefon im Clubbüro. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden. Bei nicht ordnungsgemäßer Abmeldung kann eine Sanktion durch den Sportausschuss erfolgen (bspw. Turniersperre). Fotos / Bilder: Zu jedem Turnier sowie zur Abschlussveranstaltung können von den Teilnehmern Fotos gemacht werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die erstellten Fotos veröffentlicht werden können. Die Veröffentlichung kann auf der Internetseite www.gcuf.de sowie in anderen sozialen Medien erfolgen. |
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Meldeschluss |
Termin und Uhrzeit für den Meldeschluss sind aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Spätere Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Über Ausnahmen entscheidet ausschließlich die Spielleitung. |
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Nenngeld/Startgeld |
Die Höhe des Startgeldes ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Grundsätzlich muss das Startgeld vor dem Start entrichtet werden. Gemeldete Teilnehmer, die nach dem Meldeschluss Ihre Teilnahme annullieren, sind von der Zahlung des Startgeldes nicht befreit. Wird das Startgeld nicht bezahlt, entscheidet der Sportausschuss über eine Sanktionierung. |
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Teilnehmerzahl |
Die Teilnehmerzahl ist entsprechend an das jeweilige Turnier angepasst. Für Einzelturniere ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen erforderlich. Bei anderen Wettspielen werden mindestens 20 Personen benötigt. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl findet das Turnier dennoch statt; die Auswertung durch das Clubbüro erst jedoch erst am Folgetag. Über die Siegerehrung oder eine Abholung der Preise im Clubbüro entscheidet der jeweilige Captain bzw. die Spielleitung. |
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Die Startreihenfolge wird von der Spielleitung festgelegt. Die Einteilung erfolgt wie bei der Ausschreibung festgelegt (bspw. hoch-mittel-tief). Wünsche wie beispielsweise |
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Abschlagszeit |
Die Abschlagszeiten können nach Meldeschluss im Clubbüro erfragt werden und werden am Turniertag durch Aushang bekanntgegeben. Die Informationspflicht liegt beim Teilnehmer. Abspielzeit ist die angegebene Zeit auf der Startliste. Optional wird eine SMS gesendet bzw. die Startliste in der Clubverwaltungssoftware veröffentlicht. Für die Richtigkeit der hinterlegten Mobilfunknummer ist der Spieler verantwortlich. |
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Abschlag |
Turniere werden in der Regel für die Herren vom gelben, für die Damen vom roten Abschlag gespielt, sofern in der Ausschreibung keine anderen Abschläge angegeben sind. Für die Jugend sind i.d.R. keine gesonderten Abschläge vorgesehen. Ausnahmen regelt die Turnierausschreibung. AK50 Spieler (Damen/Herren) haben einmalig pro Jahr die Möglichkeiten zu wählen, ob sie Turniere ausschließlich von rot/gelb oder nach Ausschreibung auch blau/weiß spielen möchten. AK70 Spieler (Herren) haben die Möglichkeit, einmal pro Jahr den Abschlag auf blau vorzulegen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung des CR-Ausgleiches. Die Umstellung des Abschlages erfolgt am Anfang der Saison und zählt dementsprechend für die ganze Saison. |
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Änderungsvorbehalt |
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern sowie die Platzregeln oder Startzeiten neu festzulegen oder spezielle Wettspielbedingungen zu erlassen. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Wettspielteilnehmern oder Bewerbern durch Unkenntnis dieser Bedingungen oder der Aushänge erleiden. Änderungen nach dem 1. Start sind nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig. |
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Caddies |
Nur Amateure sind als Caddies erlaubt. Bei Jugendwettspielen sind als Caddies keine Eltern zugelassen. |
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Sonderpreise |
Nearest to the Pin: Es zählt jeweils der erste Schlag des Spielers auf dieses Loch. Der Ball muss auf dem Grün zur Ruhe kommen. Gemessen wird die Entfernung vom Lochrand. Longest Drive: Es zählt jeweils der erste Abschlag. Der Ball muss auf dem Fairway der zu spielenden Bahn zur Ruhe kommen. |
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Abgabe der Scorekarte |
Die Scorekarten sind nach Beendigung des Wettspiels unverzüglich, maximal zehn Minuten nach Verlassen des Grüns, in der Scoring-Area abzugeben. Mit Abgabe der Karte gilt die Scorekarte als eingereicht; Beanstandungen sind nach dem Verlassen der Scoring-Area nicht mehr möglich. Es wird empfohlen, sich den Score nach der Eingabe bestätigen zu lassen, um Unklarheiten vorzubeugen. Alternativ besteht die Möglichkeit des e-Scorings über die PCCaddie-App. |
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Stechen |
Falls in den einzelnen Ausschreibungen nicht anders geregelt, gilt folgendes: Bei Ergebnisgleichheit erfolgt ein Stechen zunächst zu Gunsten des schlechteren Handicaps in der Bruttowertung, in der Nettowertung zu Gunsten des besseren Handicaps. Bei identischen Handicaps sowie bei gleichen Ergebnissen werden bis zu einer Entscheidung die besseren 9, 6, 3, 1 Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung gewertet. |
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Siegerehrung |
Kann ein Spieler aus triftigem Grund nicht an der Siegerehrung teilnehmen, so hat er sich bei der Spielleitung abzumelden. Bei Fernbleiben kann der Preis durch die Spielleitung an den Nächstplatzierten weitergegeben oder einbehalten werden. Es gilt der Doppelpreisausschluss: Brutto vor Netto (sofern durch die Einzelausschreibung nichts anderes geregelt wird). Die Ausgabe von Preisen erfolgt nur an Amateure. |
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Beendigung des Wettspiels |
Die Wettspiele sind mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet beendet, Lochspiele mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung. Beanstandungen können der Spielleitung bis max. 15 Min. nach Veröffentlichung der Ergebnislisten vorgetragen werden. |
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Aussetzung des Spiels bei Gefahr |
Unterbricht die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr, so gilt Regel 5.7 „Unterbrechung des Spiels / Wiederaufnahme des Spiels“. Danach hat jeder Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen (Ball liegen lassen oder markieren und aufnehmen). Das Spiel darf erst nach Wiederaufnahme durch die Spielleitung fortgesetzt werden. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er |
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Entfernungsmessgeräte
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Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden |
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Elektronische |
Das Mitführen von sende- oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung wirkt störend. Stellt die Spielleitung während eines Wettspiels eine schwerwiegende Störung fest, so kann dies als Verstoß gegen die Etikette bewertet werden. |
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Golfcarts |
Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf einem motorisierten Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden. Strafe bei Nichtbeachtung: Disqualifikation. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht ermöglicht, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Nachweispflicht. Diese erfolgt durch einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung G oder durch ein Attest eines praktizierenden Allgemeinmediziners oder eines – der Erkrankung entsprechenden – Facharztes. Das Attest muss jährlich in aktualisierter Form vorgelegt werden. |
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Ready Golf |
Im Zählspiel sollte „Ready Golf“ gespielt werden, jedoch auf sichere und verantwortungsbewusste Art und Weise. Es wird gespielt, wenn der Spieler bereit ist. Er muss nicht warten, bis der am weitesten entfernte Spieler gespielt hat. „Ready Golf“ heißt zu spielen, wenn: - der weiter entfernte Spieler über einen schwierigen Schlag nachdenkt, - ein Spieler mit längeren Schlägen wartet, bis das Grün frei wird, - auf dem Abschlag der Spieler mit der Ehre noch nicht bereit ist. - bevor nach einem verlorenen Ball gesucht wird, der eigene Ball zuerst gespielt wird. Die Spielleitung hat das Recht zu „Ready Golf“ aufzufordern, wenn eine Gruppe in Rückstand gerät. Sofern es möglich ist, sollten andere Spieler in der Gruppe darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie zuerst spielen. |
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Unangemessene Verzögerung/ langsames Spiel
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Jeder Spieler einer Spielgruppe ist dafür verantwortlich, dass die Runde zügig und ohne unangemessene Verzögerung im Sinne des „pace of play“ gespielt wird. Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so erfolgt durch die Spielleitung eine Aufklärung des Grundes zum vermeintlich langsamen Spiel. Stellt die Spielleitung tatsächlich langsames Spiel fest, so wird die Spielgruppe oder der verursachende Spieler erstmalig ermahnt. Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, so wird der Spielgruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden Spieler bzw. den identifizierten langsamen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird (2. Ermahnung). Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Die Richtzeiten („pace of play“) sind der Scorekarte zu entnehmen. Verstoß im Zählspiel: 1. Verstoß 1 Strafschlag, 2. Verstoß 2 Strafschläge, 3. Verstoß Disqualifikation. |
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Etikettenverstoß |
Bei mehrfachen oder einem schwerwiegenden Etikettenverstoß kann die Spielleitung eine Strafe aussprechen. 1. Verstoß: Verwarnung, 2. Verstoß: 1 Strafschlag, 3. Verstoß: Grundstrafe (2 Strafschläge), 4. oder jegliches schwerwiegendes Fehlverhalten: Disqualifikation. Besteht grob unsportliches Verhalten oder wird vorsätzlich gegen Regeln verstoßen, so kann durch den Sportausschuss eine Platz- bzw. Wettspielsperre verhängt werden. |
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Datenschutz |
Mit der Anmeldung zu einem Turnier des GCUF willigt der Teilnehmende ein, dass Name, die Vorgabe und die Startzeit auf der Startliste veröffentlicht werden. Weiter willigt er mit der Meldung zum Wettspiel auch in die Veröffentlichung seines Namens, der Vorgabe und des Wettspielergebnisses sowie evtl. Fotos im öffentlichen Internet, bei unserer Berichterstattung und auf unseren Ergebnislisten und des DGV ein. Weiter erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Startzeiten und eventuelle Turnierinformationen, bei Bedarf, per SMS oder E-Mail an ihn weitergeleitet werden können. |
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Gültigkeit |
Diese Ausschreibung gilt ab dem 21. Oktober 2025. |
